Vi anbefaler at du alltid bruker siste versjon av nettleseren din.

Merkblatt für im Ausland krankenversicherte Patienten

Norsk versjon.

Es gelten folgende Regeln:

Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Norwegen ärztliche Hilfe benötigen und Ihr ständiger Wohnsitz ist nicht in Norwegen, sind Sie Privatpatient. Ihnen wird dann vom Krankenhaus für die ärztliche Behandlung eine Rechnung ausgestellt.

Befindet sich Ihr ständiger Wohnsitz in einem Mitgliedsland der europäischen Union, des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz und führen Sie die notwendigen Dokumente bei sich, müssen Sie lediglich die jeweilige Zuzahlung entrichten.

Wenn Sie die dafür notwendigen Dokumente während Ihres Aufenthalts nicht zur Hand haben, können Sie eine Kopie der Dokumente nachträglich an folgende Adresse senden: regnskap@Ids.no.

Folgende Dokumente sind vorzuweisen:

Für Patienten aus Skandinavien (Dänemark, Finnland, Island und Schweden):

  • „Helsetrygdekort“ und Pass oder BankID.
  • Wohnanschrift im Heimatland.
  • Eventuelle Dokumentation einer freiwilligen Mitgliedschaft bei „folketrygden“ in Norwegen.

Für Patienten mit festem Wohnsitz außerhalb der EU und des EWR:

  • Pass und Wohnanschrift im Heimatland.
  • Versicherungsnachweis mit Anschrift der Versicherungsgesellschaft.

Für Patienten mit festem Wohnsitz innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz:

  • Die Europäische Krankenversicherungskarte, der Reisepass oder Personalausweis, gegebenenfalls die BankID.
    Fehlt die Europäische Krankenversicherungskarte, können Sie oder Ihre Angehörigen im Heimatland bei der zuständigen Krankenkasse um eine Versicherungsbescheinigung für Ihren Krankenhausaufenthalt bitten.
  • Anschrift Ihres festen Wohnsitzes im Heimatland.
  • Versicherungsnachweis mit Anschrift der Versicherungsgesellschaft.
  • Falls Sie in Norwegen arbeiten und im Besitz des „Rettighetsdokument S1“ sind, haben Sie die gleichen Rechte innerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens wie norwegische Staatsbürger.
  • Dokumentation der freiwilligen Mitgliedschaft bei „folketrygden“ in Norwegen.

Patienten aus Großbritannien:

  • Pass und britische Krankenversicherungskarte.
  • Wohnanschrift im Heimatland.
  • Versicherungsnachweis mit Anschrift der Versicherungsgesellschaft.
  • Falls Sie in Norwegen arbeiten und im Besitz des „Rettighetsdokument S1“ sind, haben Sie die gleichen Rechte innerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens wie norwegische Staatsbürger.
  • Dokumentation der freiwilligen Mitgliedschaft bei „folketrygden“ in Norwegen.

Patienten aus Australien:

  • Australische Medicard.
  • Versicherungsnachweis mit Anschrift der Versicherungsgesellschaft.

Patienten aus Québec :

  • Versicherungsnachweis mit Anschrift der Versicherungsgesellschaft.

Patienten mit Flüchtlingsstatus:

  • Bestätigung des Asylantrags.

Norwegische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland:

  • Dokumentation der freiwilligen Mitgliedschaft bei „folketrygden“ in Norwegen.
  • Krankenversicherungskarte des Landes Ihres Wohnsitzes.

Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an regnskap@Ids.no.

 

Sist oppdatert 11.04.2025